Ab dem 1. Januar 2021 gelten neue Bestimmungen.
Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von 12 Monate durchlaufen. Die Person muss den Lernfahrausweis seit mindestens 1 Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweis (18 Jahre) nicht angehoben wird, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden.
Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20 Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin (keine Lernphase von 12 Monaten notwendig)
Übergangsregelung
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