Fahren mit 17

Ab dem 1 Januar 2021 gelten neue Bestimmungen.

 

Werd den Lernfahrausweis vor dem 20 Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von 12 Monate durchlaufen. Die Person muss den Lernfahrausweis seit mindestens 1 Jahr besitzen um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweis (18 Jahre) nicht angehoben wird, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden.

Für Personen die den Lernfahrausweis nach dem 20 Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin (keine Lernphase von 12 Monate notwendig).

 

Übergangsregelung:

  • Jahrgang 2003 die den Lernfahrausweis im Jahr 2021 erworben haben können direkt an die Führerprüfung und müssen keine 12-monatige Lernphase durchlaufen.
  • Jahrgang 2003 die den Lernfahrausweis erst im Jahr 2022 oder später erwerben müssen die 12-monatige Lernphase durchlaufen.

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