AGB

 

 

Allgemeine Bedingungen

 

Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule Fratelli GmbH verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht. Mitarbeiter/innen der Fahrschule Fratelli GmbH müssen immer Einsicht in das persönliche Schülerblatt gewähren und für Transparenz und Klarheit sorge tragen.

 

 

Fahrlektionen

 

Eine Fahrlektion dauert normalerweise mindestens 45 Minuten und besteht aus: 

Begrüssung,Repetition letzten Thema, Instruktion neues Thema, praktischem Üben, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.

 

 

Absenzen / Fahrfähigkeit

 

Vereinbarte Fahrlektionen und Kurse müssen mindestens 24 Stunden (Sonntag oder Feiertage ausgeschlossen) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden die vereinbarten Fahrstunden zu 100% verrechnet. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Rückerstattung abgebrochen werden.

 

 

Administrative Grundpauschale

 

Der Fahrschüler ist mit der administrativen Grundpauschale während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule Fratelli versichert (Haftpflicht, Vollkasko, Insassenversicherung). Die obligatorisch administrative Grundpauschale ist 2 Jahre gültig und kostet 150.-. Sie muss einmalig bezahlt werden (bar oder über Abo) und wird nicht zurückerstattet.

 

 

Bekleidung 

 

Gesetzlich sind immer geschlossene Schuhe während der fahrt zu tragen, wenn möglich bequeme wie Turnschuhe oder der gleichen. Ist dies nicht möglich sind sie separat mitzubringen.

 

 

Anmeldungen

 

Wird ein Kurs oder eine Fahrstunde mündlich, telefonisch, per SMS oder online reserviert, so gilt diese als eine verbindliche Anmeldung.

 

 

Praktischen Führerprüfung

 

Fahrschüler welche das gesamte Ausbildungsprogramm durchlaufen haben und genügend Leistung gezeigt haben begleitet die Fahrschule Fratelli gerne zur Fahrprüfung.

 

Wer nach der Anmeldung zur praktischen Prüfung seine Fahrlektionen versäumt hat, muss die Prüfung ebenfalls auf privater Basis ablegen.

 

Fahrschüler welche vorzeitig die Prüfung "probieren" wollen, dürfen dieses jederzeit mit ihrem Privatwagen und einer privaten Begleitperson versuchen. 

 

Aufwärmstunde und Fahrprüfung mit dem Fahrschulfahrzeug inkl. Fahrlehrer kostet 200.- (Total 2h).

 

Allfällige offene Beträge müssen spätestens am Prüfungstag beglichen werden. Sind diese nicht beglichen, kann die Fahrprüfung nicht angetreten werden resp. von den Mitarbeitenden der Fahrschule Fratelli GmbH verweigert werden. Folgekosten für weitere Prüfungen gehen weiterhin zu lasten des Fahrschülers.

 

 

Zahlungsbedingungen

 

Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn der Lektion in bar, per Einzahlungsschein oder per Twint zu begleichen. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements und nach bestandener Führerprüfung werden selbstverständlich zurückvergütet. Bricht der Fahrschüler/in oder der Fahrlehrer/in die Ausbildung ab oder wechselt der Fahrschüler in eine andere Fahrschule, werden alle nicht verwendeten Fahrlektionen zurückerstattet abzüglich einer Grundgebühr von 50.-.

 

 

Kurse

 

Vereinbarte Kurse müssen mindestens 2 Tage (Sonntag oder Feiertage ausgeschlossen) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden die vereinbarten Kurse zu 100% verrechnet. Zu spätes Erscheinen (max. 15 min), nicht erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Kursen gehen zu Lasten des Fahrschülers.

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Kursort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Fahrschule Fratelli einen Instruktorenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

 

 

Gerichtsstand

 

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Fratelli GmbH ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule Fratelli GmbH in 8003 Zürich.